Das neue Prüfverfahren für Pflegeheime

Mit dem 1. November 2019 ist in stationären Pflegeheimen die neue indikatorengestützte Qualitätsprüfung in Kraft getreten. Das übergeordnete Ziel dieser Veränderung ist, die Qualitätsberichterstattung transparenter zu gestalten und damit langfristig die Qualität der Pflege zu verbessen. Doch wie sehen die Veränderungen aus und welche Akteure sind ab sofort an der neuen Erhebungsform beteiligt?

Die Rolle der Pflegeeinrichtungen

Die tragende Rolle der neuen indikatorbezogenen Datenerhebung fällt den stationären Pflegeeinrichtungen beziehungsweise deren Mitarbeitern zu. Vom 15. Juli 2019 bis zum 30. September 2019 konnten sich alle Einrichtungen bei der Datenauswertungsstelle (DAS) registrieren und die einrichtungsbezogenen individuellen Stichtage wählen. Alle sechs Monate zu diesen festgelegten Stichtagen müssen die Einrichtungen zukünftig die Daten der vergangenen sechs Monate von allen Bewohnern, die zum Stichtag in der Pflegeeinrichtung wohnen, übermitteln. Der Übermittlungszeitraum beginnt  am Stichtag selbst und endet 14 Tage danach.

Für jeden Bewohner wird also eine umfangreiche Erhebung durch die Mitarbeiter durchgeführt, um alle Aspekte über einen längeren Zeitraum (6 Monate) hinweg zu beurteilen. Es werden immer die gleichen Daten erhoben, sodass Vergleichbarkeit sowohl zeitlich für die Einrichtung selbst und auch die Vergleichbarkeit bundesweit zwischen den Einrichtungen sichergestellt ist.

Im Anschluss an die Prüfung durch die DAS haben die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, die Indikatorergebnisse im Webportal zu kommentieren. Sobald die Einrichtungsleitung den Kommentar freigegeben hat, wird er gemeinsam mit den Ergebnissen von der DAS an die Daten Clearing Stelle zur Veröffentlichung übermittelt.

Der Indikatorenansatz

Um die Qualität der Pflegeeinrichtungen zukünftig bestmöglich bewerten zu können, werden so genannte Qualitätsindikatoren herangezogen. Diese können auch als „Qualitätskennzahlen“ benannt werden und sind als Prozentwerte gesetzt, die anzeigen, wie oft ein bestimmtes Ereignis in einer Einrichtung aufgetreten ist (z.B. „Anteil der Bewohner, die in den letzten sechs Monaten einen Dekubitus entwickelten“). Jede Einrichtung hat durch die neue Erhebungsform also einen bestimmten Indikatorwert, der mit den Ergebnissen aller anderen Einrichtungen bundesweit verglichen werden kann.

Mithilfe dieses Qualitätsindikatorenansatzes werden folgende 10 Aspekte innerhalb der Einrichtungen bewertet:

  1. Erhaltene Mobilität
  2. Erhaltene Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen
  3. Erhaltene Selbständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
  4. Dekubitusentstehung
  5. Schwerwiegende Sturzfolgen
  6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  7. Durchführung eines Integrationsgesprächs
  8. Anwendung von Gurten
  9. Anwendung von Bettseitenteilen
  10. Aktualität der Schmerzeinschätzung

Bewertet werden alle Bewohner eines Hauses mit Ausnahme von Bewohnern, die seit weniger als 14 Tagen vor dem Stichtag in der Einrichtung leben, Kurzzeitpflegegäste sind, sich in der Sterbephase befinden oder sich seit mindestens 21 Tagen vor dem Stichtag nicht mehr in der Einrichtung aufhalten.

Darstellung für die Öffentlichkeit

Ein wichtiger Aspekt des neuen „Pflege-TÜVs“ ist die Bereitstellung der Ergebnisse für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch die Landesverbände der Pflegekassen. Die Qualitätsdarstellungsvereinbarungen sind in §115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI festgeschrieben und sehen drei verschiedene Darstellungsformen vor, um die individuellen Interessen der Nutzer zu berücksichtigen.

Die Ergebnisse werden künftig nicht mehr in Form von einfachen Schulnoten dargestellt, sondern es gibt einen bundesweiten Vergleich aller Einrichtungen, der in 5 Stufen unterschieden wird.

  • Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt
  • Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
  • Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt
  • Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt
  • Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt

Eine wichtige Neuerung ist zudem, dass die Bewertungen der oben genannten 10 Aspekte zukünftig einzeln aufgeführt werden. Zuvor bekam jede Einrichtung eine Gesamtschulnote, in der alle Einzelbewertungen zusammengefasst waren. In der Praxis führte das dazu, dass fast alle Einrichtungen eine ähnliche Note bekamen, die jedoch auf sehr unterschiedlichen Teilbewertungen basierte. Durch den neuen Ansatz lässt sich nun genau sehen, wie die jeweilige Einrichtung im bundesweiten Vergleich in den einzelnen Teilbereichen aufgestellt ist. So soll ein deutlich transparenterer Einblick in die Qualität der Pflege erreicht werden.

Dreh- und Angelpunkt: Die Datenauswertungsstelle (DAS) Pflege

Im Februar 2019 wurde die aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH in Göttingen durch den Qualitätsausschuss Pflege als Datenauswertungsstelle Pflege beauftragt.

Die von den stationären Pflegeeinrichtungen erhobenen indikatorbezogenen Daten werden zu einem festen und jährlich wiederkehrenden Stichtag an die DAS übermittelt. In Anlage 3 der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege sind diese genau beschrieben. Nach der Übermittlung werden die Daten durch die DAS auf Fehler, statistische Plausibilitäten und auch auf Vollständigkeit geprüft. Nach dieser Prüfung erhalten die Pflegeeinrichtungen die Ergebnisse sowie einen Feedbackbericht. Die Ergebnisse werden außerdem den Landesverbänden der Pflegekassen und dem MdK bzw. dem PKV-Prüfdienst und der Daten Clearing Stelle zur Verfügung gestellt.

Die Daten Clearing Stelle ist wiederum dafür zuständig, die Transparenzberichte zwischen den Pflegekassen, dem MdK/PKV-Prüfdienst und den Pflegeeinrichtungen auf Landesebene abzustimmen sowie die Transparenzberichte an die Veröffentlichungsplattformen der Kassen zu übermitteln.

Bisher beschränkt sich die Einführung des Indikatorenmodells nur auf die Datenerhebung in stationären Pflegeeinrichtungen. Zukünftig ist diese aber auch für den ambulanten Bereich geplant, erste Modellversuche laufen dazu bereits.

Quellen: www.das-pflege.de, https://www.vdek.com, https://www.das-pflege.de/, www.bpa.de